Schule -SBBZ esent

Wer zu uns kommt

Unsere private Schule unterrichtet Schülerinnen und Schüler insbesondere in ihrer sozialen oder emotionalen Entwicklung, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf durch das Staatliche Schulamt festgestellt ist.
Die in Baden-Württemberg gebräuchliche Abkürzung "SBBZ esent" bedeutet "sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung".

Die Schüler/-innen kommen

  • aus dem Kinder- und Jugenddorf Marienpflege (vollstationär oder teilstationär)
  • aus weiteren Jugendhilfemaßnahmen oder- einrichtungen
  • direkt aus dem Elternhaus (als externe Schüler/-innen)

Für die externen Schüler/-innen ist die Rupert-Mayer-Schule eine modifizierte Ganztagesschule mit Mittagessen, Mittagsbetreuung und Unterricht an drei Nachmittagen.

Unser Bildungsangebot

Wir unterrichten nach Bildungsgängen

Grundschule
Übergang an weiterführende Schulen ist nach den vorgeschriebenen Voraussetzungen möglich

Hauptschule
mit Hauptschulabschlussprüfung nach staatlicher Vorgabe

Werkrealschule
Die Werkrealschule ist in Baden-Württemberg eine Sonderform der Hauptschule, die es begabten Hauptschülern ermöglicht, in einem 10. freiwilligen Hauptschuljahr die Mittlere Reife zu erlangen, indem sie an zusätzlichen Unterrichtsangeboten teilnehmen. Bereits Ende der 6. Klasse der Hauptschule erhalten Schüler mit überdurchschnittlichen Noten eine Empfehlung, den Zusatzunterricht in der 7., 8. und 9. Klasse in den Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch zu besuchen, um dann das freiwillige 10. Schuljahr der Werkrealschule besuchen zu können. Der Unterrichtsstoff, inklusive der im Zusatzunterricht angebotenen Themen, ist mit dem der Realschulen deckungsgleich.

Realschule

Förderschule
Die Bildungsgänge sind durchlässig.

 

Unser besonderes Bildungsangebot

  • Der Unterricht erfolgt nach den Vorgaben des "Marchtaler Plans" (Morgenkreis, vernetzter Unterricht, freie Stillarbeit)
  • Klassenstärke max. 12 Schüler/-innen
  • Intensiv-Klassen für Schüler/-innen mit besonderem sozialen Förderbedarf mit max. vier Schüler/-innen
  • Sonderpädagogische Einzelförderung entsprechend genehmigter Durchführung
  • Berufsvorbereitendes Tagespraktikum, derzeit in den Förderschulklassen 8 und 9
  • Intensive Berufsberatung an der Schule durch das Arbeitsamt
  • Projektorientiertes Unterrichten - auch außerhalb der Schule
  • Instrumentalunterricht
  • Schulsonderturnen für Schüler/-innen mit motorischen Defiziten
  • Sprachheilunterricht für Schüler/-innen mit Sprachfunktionsstörungen
  • Schullandheimaufenthalte im einrichtungseigenen Haus im Bregenzer Wald mit Ski-Kursen
  • Erlebnispädagogische Angebote
  • Zusammenarbeit mit psychologisch-pädagogischen Fachdienst der Marienpflege

Unsere weiteren Leistungsbereiche

Die Rupert-Mayer-Schule kooperiert mit Grund- und Hauptschulen der näheren Umgebung im Ostalbkreis und im Landkreis Schwäbisch Hall. Der Rupert-Mayer-Schule sind ein Sonderschulkindergarten für Erziehungshilfe und eine Beratungsstelle für noch nicht schulpflichtige Kinder (Frühberatungsstelle) angeschlossen. Die Beratung schließt gegebenenfalls auch einmal wöchentliche Therapiestunden ein.

Unser Fachpersonal

An unseren Schulen arbeiten

  • Sonderschullehrer/-innen
  • Grund- und Hauptschullehrer/-innen
  • Fachlehrer/-innen für musisch-technische Fächer und für Sport- sowie Schwimmunterricht
  • Psycholog/innen und Sozialpädagogen/-innen im pädagogisch-psychologischen Fachdienst und in der Schulsozialarbeit

Ihr Ansprechpartner

Thomas Geist
- Sonderschulrektor -
Telefon
07961 884-120
Telefax
07961 884-114
Dalkinger Str. 2
73479 Ellwangen
t.geist(at)marienpflege.de

Aufnahme in die Rupert-Mayer-Schule

Die Aufnahme in die Rupert-Mayer-Schule erfolgt im Rahmen des vorgeschriebenen Umschulungsverfahrens durch das Staatliche Schulamt im Zusammenwirken mit dem zuständigen Kreisjugendamt.

Die Sorgeberechtigten oder die derzeit besuchte Schule können einen Antrag stellen. Eine Aufnahme kann bedarfsgerecht auch im laufenden Schuljahr erfolgen. Voraussetzung ist u.a. die Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Jugendamtes.

Eine Rückschulung in die Regel-, Grund- oder Hauptschule ist bei individuell gegebenen Voraussetzungen jederzeit möglich.

Schulentgelt

Hier finden Sie das aktuelle Schulentgelt, das je Schultag mit dem zuständigen Jugendamt verrechnet wird.