Unser Aufsichtsrat
Foto vom 29.03.2010, von links nach rechts:
- Wolfgang Kuhn (Schulleiter Institut für Soziale Berufe i.R., stellv. Vorsitzender)
- Sr. M. Ulrika Preuss (Oberin des Marienpflegekonvents, beratend)
- Gerhard Ilg (Richter am Landgericht)
- Manuela Kirsch (VR-Bank)
- Anton Eßwein (Vorsitzender, Pfarrer)
- Jutta Buhl (Verwaltungsbeamtin, Dipl. Verwaltungswirtin FH)
- Gertraude Bretzler-Groß (Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirtin FH)
- Franz Helmle (Notar i.R.)
- auf dem Foto fehlt: Josef Rettenmaier (Sozialdezernent Ostalbkreis)
Aus der Satzung
§ 1
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
Die Stiftung „Kinder- und Jugenddorf Marienpflege“ ist eine kirchliche Stiftung des privaten Rechts. Sie ist juristische Person aufgrund der Entschließung des Königs von Württemberg vom 27. Oktober 1864 (Regierungsblatt Seite 172).
Der Sitz der Stiftung ist Ellwangen (Jagst)
§2
Zweck und christlicher Charakter der Stiftung
1. Zweck der Stiftung ist die Erziehung, Bildung und Pflege junger Menschen, die in ihrer Entwicklung gefährdet, verzögert oder gestört sind, um eine Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gewährleisten.
2. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Stiftung alle dafür dienlichen Einrichtungen unterhalten. Sie kann dafür auch eigene Rechtsträger gründen und sich an solchen beteiligen.
3. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden oder durch Ausgaben, die dem Sinn der Stiftung fremd sind.
4. Die Stiftung Kinder- und Jugenddorf Marienpflege wurde als Kinderrettungsanstalt aus christlicher Liebestätigkeit gegründet. Der katholisch-kirchliche Charakter der Stiftung ist zu wahren.



