In der Beratung werden aktuelle Problem- und Konfliktsituationen bearbeitet, um gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln.
Elternberatung
Zuhören, Nachfragen, das Erforschen von Stärken, das Zutrauen in die Fähigkeit der Eltern sind wesentliche Elemente der Beratungsarbeit. Dabei gibt der/die Berater/in Hilfen und Informationen und erarbeitet mit den Ratsuchenden für sie passende Lösungen.
Familienberatung/Familientherapie
Viele Familien stehen unter belastenden Anforderungen, die sie kaum mehr bewältigen können. In der Folge können einzelne Familienmitglieder Symptome entwickeln, die zu Spannungen und Konflikten in der ganzen Familie führen. In dieser Situation können die vorhandene Fähigkeiten zur Problemlösung in der Familie oft nicht mehr gesehen werden. Dieses Potenzial wird in der Familientherapie durch einen konstruktiven Austausch wieder freigelegt. Gemeinsam werden dafür tragfähige Lösungen entwickelt. Die Fähigkeit zur Bewältigung zukünftiger Krisen und Konflikte wird erhöht.
Jugendberatung
Psychologische Beratung können auch Jugendliche und junge Erwachsene bis 21. Jahre in Anspruch nehmen. Sie beginnen, sich von den Eltern abzulösen. Manche brauchen eine/einen Gesprächspartner/in außerhalb der Familie, um ihre Probleme besprechen zu können. Probleme mit Freund oder Freundin, Zukunftsängste, Ablösungsschwierigkeiten vom Elterhaus usw. sind wichtige Themen in der Jugendberatung.
Beratung bei Trennung und Scheidung
Eltern, die sich trennen, können in der Erziehungsberatungsstelle für diesen schwierigen Weg fachliche Begleitung in Anspruch nehmen. Die Eltern sollen trotz ihrer Wut, Verzweiflung und Trauer befähigt werden, ihre Situation so zu strukturieren, dass sie, auch wenn sie als Paar auseinandergehen, doch den Kindern weiterhin als Eltern zur Verfügung stehen.
Konzept „Elternkonsens“ des Ostalbkreises
Wenn in einer Familiengerichtssitzung keine Einigung unter den streitenden Elternteilen erzielt werden konnte, kann das Familiengericht die Eltern zu dieser Beratungsform verpflichten. Dann bietet die Beratungsstelle in Umgehung der Wartezeit kurzfristige Termine für ein Erstgespräch an. Im Rahmen von fünf Sitzungen wird eine Einigung der zerstrittenen Elternteile angestrebt. Danach wird das Beratungsergebnis an das Familiengericht zurück gemeldet.
Dieses Verfahren einer engen Kooperation zwischen Familiengericht, dem allgemeinem sozialen Dienst des Jugendamtes und der Beratungsstelle wird in Ellwangen seit Januar 2009 bei hochstrittigen, getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen angewendet.
So melden Sie sich an
- Auf Ihre persönliche, telefonische oder E-Mail-Anfrage erhalten Sie unseren Anmeldebogen. Er gibt uns erste Informationen über Ihre Fragen und Probleme. Dann vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen.
- Entsprechend Ihrer Fragestellung schlagen wir ein geeignetes Beratungsangebot vor. Wir arbeiten sowohl mit der ganzen Familie als auch mit einzelnen Familienmitgliedern.
- Wir führen auch psychologische Testverfahren durch.
Selbstverständlich sind wir an die Schweigepflicht gebunden, soweit keine offensichtliche Gefährung des Kindeswohls vorliegt (§8a SGB VIII).
Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt durch den Ostalbkreis und die Stiftung Kinder- und Jugenddorf Marienpflege Ellwangen.






