Vollstationäre Hilfen sind Hilfen über Tag und Nacht

Leben im "Heim"?

Seit 1830 gibt es die Marienpflege - Kinderrettungsanstalt, Waisenhaus, Erziehungsanstalt, Schulheim, Kinder- und Jugenddorf, Zentrum für Jugendhilfe. Verschiedene Namen, aber immer ein Auftrag: Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien.

Einige tausend Kinder sind hier groß geworden oder haben einige Zeit bei uns gelebt. Die Aussage "Die schlechteste Familie ist immer noch besser als das beste Heim" tut uns und vielen dieser Kinder weh: Wir bieten ein differenziertes, an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtetes Wohnangebot. Meist sind die Kinder nach wenigen Tagen, manchmal Wochen, gut bei uns angekommen und blühen sichtlich auf - weil sie die schöne, liebevolle und verlässliche Umgebung spüren, weil sie die nötige Zuwendung, aber auch Grenzziehung erleben, weil Menschen ihnen zuhören, für sie da sind und ihnen neben Lebensfreude auch Werte vermitteln.

Der Kontakt zur Herkunftsfamilie wird durch uns geknüpft, gehalten und gepflegt, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Mit den Jugendämtern arbeiten wir eng, vertrauensvoll und qualifiziert zusammen, weil wir einen gemeinsamen Auftrag für die Kinder wahrnehmen.

Leben im Heim wird heute oft als letztes Glied einer Jugendhilfe-Kette gesehen, zunehmend auch aus finanziellen Gründen. Dabei ist es manchmal sinnvoller, ein Kind schnell zu uns zu bringen, gemeinsam mit Jugendamt und uns die Verbesserung der familiären Situation zu erreichen und dann das Kind begleitet in die Familie rückzuführen. Gerade die enge Verzahnung ambulanter und stationärer Hilfemodelle kann zu einer Stärkung der Familie und zur Sicherung des Kindeswohls führen.

Ein breites Angebot in der Marienpflege

Wir bieten verschiedenste Wohngruppen und -formen an:

Als erste Jugendhilfeeinrichtung in Baden-Württemberg haben wir die Differenzierung des neuen Rahmenvertrags 2007 genutzt und Leistungsmodule für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf eingeführt.

Hilfeplan - individuelle Unterstützung

Gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen, seiner Familie und dem Jugendamt suchen und vereinbaren wir den bestmöglichen Weg. Das Hilfeplangespräch ist etwa alle sechs Monate. Wir schauen zurück auf die gesetzten und erreichten Ziele, sprechen über Entwicklungen und Fehlschläge in dieser Zeit und schauen nach vorne, um den weiteren Weg zu vereinbaren.

Übersicht zu allen aktuellen Leistungen und Entgelten

In dem PDF finden Sie sämtliche aktuellen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. 

Die für die Hilfeleistung entstehenden Kosten verrechnen wir i.d.R. mit dem Jugendamt. Die Eltern müssen sich - je nach Hilfeart, Einkommen und Vermögen - aufgrund der gesetzlichen Regelungen des SGB VIII daran beteiligen.