Zielgruppen der Tagesgruppe
Die Tagesgruppe ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit folgenden möglichen Anforderungen:
- Verbesserung ihrer psychosozialen Kompetenzen
- Förderung der Beziehungsfähigkeit und des Sozialverhaltens
- Stärkung ihrer Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit im Rahmen einer Tagesstruktur
- Stabilisierung und Förderung ihrer sozialen, kognitiven, körperlichen und gesundheitlichen Entwicklung
- Förderung der altersgemäßen Selbständigkeit und Alltagsbewältigung
- Arbeit mit dem familiären Lebensfeld des Kindes mit dem Ziel verbesserte Erziehungsbedingungen herzustellen
- Entlastung und Unterstützung in schwierigen familiären Situationen
- Aufbau oder Förderung von Selbsthilfepotential beim Kind/Jugendlichen und der Familie
- Begleitung und Förderung der schulischen Entwicklung
- Förderung und emotionale Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
- Erschließung und Nutzung der Angebote der Lebenswelt im Sinn einer sozialen Integration
- Förderung der Werteentwicklung
Ziele der Tagesgruppe
Die Tagesgruppe will mit
- sozialem Lernen in der Gruppe
- Begleitung der schulischen Förderung
- und intensiver, systemischer, aufsuchender und wertschätzender Familienarbeit
die Familie stärken und den Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihrer Herkunftsfamilie sichern.
Das Team der Tagesgruppen will
- zielorientiert
- ressourcenorientiert
- flexibel und prozessorientiert
- kreativ
- am Hilfebedarf orientiert
- mit Methodenvielfalt
- und Herz
mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien erfolgreich zusammenarbeiten.
Aufnahmeverfahren
Die Eltern, die Hilfe zur Erziehung für sich und ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, beantragen dies beim zuständigen Jugendamt.
Das Jugendamt entscheidet dann welche Hilfeform geeignet und notwendig ist und vereinbart ein Informationsgespräch mit der Einrichtung.
Bei der Aufnahme werden mit dem Jugendamt, der Einrichtung und den Eltern auf Grundlage des Hilfeplans, Ziele der Hilfe gemeinsam erarbeitet und regelmäßig weiterentwickelt.
Die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Hilfe wird nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vom Jugendamt festgestellt.





