Betreutes Jugendwohnen -kurz: BJW

BJW - ein Weg in die Selbständigkeit

BJW ist eine eigenständige Maßnahme der Jugendhilfe. Ziel ist es, die jungen Menschen durch intensive pädagogische Begleitung zu befähigen, in ihren Wohnungen weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich zu leben. Stundenweise unterstützt und angeleitet werden die jungen Menschen von pädagogischen Fachkräften.

Betreutes Jugendwohnen bietet...

  • Hilfe bei Wohnungssuche, Umzug und Einrichtung der Wohnung
  • Hilfe bei der Haushaltsorganisation und beim Umgang mit Geld
  • Unterstützung in Schule und Beruf
  • Aufarbeitungsmöglichkeiten der bisherigen Lebensgeschichte und gemeinsame Entwicklung von Perspektiven
  • Entwicklungs- und altersgemäße Auseinandersetzung mit den Geschlechterrollen
  • Umgang mit Behörden, Vermietern und Nachbarn
  • Unterstützung beim Erschließen von Freizeitaktivitäten und -kontakten
  • Gegenseitiger Erfahrungsaustausch der jungen Menschen im BJW, Kennenlernen und gegenseitige Unterstützung
  • Nutzung der gesamten Infrastruktur der Einrichtung

BJW - eine Teamleistung

Wir haben in der Betreuung eine weibliche Mitarbeiterin und einen männlichen Mitarbeiter, die bedarfsgemäß eingesetzt werden. So können wir auch auf geschlechterspezifische Probleme von jungen Menschen eingehen. Fortbildung und Supervision ergänzen die Arbeit der Pädagogen und dienen der Weiterbildung und Reflexion.

So erhalten Sie Hilfe

Die Sorgeberechtigten odr die/der junge Volljährige stellen einen Antrag beim örtlichen Jugendamt. Gemeinsam erfolgt ein Vorstellungsgespräch bei uns.

Ihr Ansprechpartner

Uwe Grimmeisen
- Bereichsleiter -
Telefon 07961 884-119
Telefax 07961 884-222
Dalkinger Str. 2
73479 Ellwangen
u.grimmeisen(at)marienpflege.de

Vereinbarungen Betreutes Jugendwohnen

Für das Betreute Wohnen gelten zur Berechnung der Leistungen für volle Betreuungsmonate die vereinbarten vier Monatspauschalen. Bei einem Stundenumfang, der zwischen zwei vereinbarten Pauschalen liegt, wird die Differenz zwischen der niedrigeren Pauschale und dem vereinbarten Stundenumfang nach Fachleistungsstunden berechnet. 

Neben der in der Entgeltvereinbarung vereinbarten Betreuungspauschale fallen für den einzelnen Hilfeempfänger noch weitere Kosten an: Hilfe zum Lebensunterhalt, Mehrbedarfszuschlag, Miete, Mietnebenkosten, Kaution u.ä.