Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Eltern in ihren Erziehungsaufgaben durch intensive Betreuung und Begleitung der Familie, d.h. auch der einzelnen Familienmitglieder.

Sie hilft bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Sie erfordert die Mitarbeit der Familie. Sozialpädagogische Familienhilfe bezieht sich grundsätzlich auf die Familie als Ganzes.

Sie ist gezielt auf die speziellen Problemlagen und Ressourcen der Familie und der einzelnen Familienmitglieder ausgerichtet.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe findet überwiegend im privaten Lebensbereich der Familie statt.

Anlässe für eine Sozialpädagogische Familienhilfe können sein:

  • Schulschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
  • Konflikte einzelner Familienmitglieder untereinander/Partnerschaftskonflikte
  • Psychische Auffälligkeiten der Eltern
  • Trennung/Scheidung der Eltern
  • Überforderung der Eltern im Erziehungsalltag
  • Finanzielle Schwierigkeiten
  • Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden
  • Rückführung von Kindern aus stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe nach Hause

Die Aufgabenstellung der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist orientiert am Wohl des Kindes und an der Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie.

Wichtigstes Ziel ist, die Handlungskompetenz der Eltern zu verändern und zu stärken. Ihren Kindern sollten sie eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft bieten, die geprägt ist durch

  • die Gewährleistung der Versorgung der Kinder
  • soziale Integration
  • Sensibilität im Umgang mit Wünschen und Bedürfnissen von Kindern
  • Verständnis für kindliches Verhalten

Das Erreichen dieser Ziele erfolgt durch die Umsetzung von Teilzielen, wie

  • das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten und den Willen zur Veränderung zu stärken
  • Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den einzelnen Familienmitgliedern im familiären Gesamtsystem sowie in den Außenbeziehungen
  • Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Grundlagen der Familie
  • Auflösung von familiärer Isolation und Einbindung in ein tragfähiges Netz
  • Förderung von Gesundheitsbewusstsein, Hygiene und gesunder Ernährung
  • Strukturierung des Alltags
  • Stärkung von Problemlösungskompetenz
  • Unterstützung und Förderung der individuellen Entwicklung und Selbstentfaltung der einzelnen Familienmitglieder
  • Einüben bzw. Stärken der Fähigkeit, klare Grenzen zu setzen (Eltern-Kind-Ebene, Erwachsenenebene, Geschwisterebene)
  • Bearbeitung der Geschichte der Herkunftsfamilie der Erwachsenen
  • Kooperation mit Institutionen, Ämtern, Behörden und Kirchengemeinden
  • Einleitung ggf. Begleitung familienunterstützender Hilfen (Hort, Tagesheim, Einzelförderung etc.)

Die Arbeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist in der Regel familienerhaltend orientiert. Dies schließt im Einzelfall nicht aus, dass Unterbringungen außerhalb der Familie angeregt und begleitet werden.

Fallspezifisch kann die Betreuung auch durch ein gemischtgeschlechtliches Zweierteam durchgeführt werden, um z.B. Identifikationsmöglichkeiten beider Geschlechter anzubieten.

Es ist möglich, dass zusätzlich zur sozialpädagogischen Fachkraft auch andere Berufsgruppen wie z.B. Nachhilfe, Hauswirtschaftskräfte etc. eingesetzt werden. (Hilfeplan)

So erhalten Sie Hilfe

Sie können sich direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts in Verbindung setzen und dort einen Antrag stellen.

Ihr Ansprechpartner

Uwe Grimmeisen
- Bereichsleiter -
Telefon 07961 884-119
Telefax 07961 884-222
Dalkinger Str. 2
73479 Ellwangen
u.grimmeisen(at)marienpflege.de

Vereinbarung zur Sozialpädagogischen Familienhilfe

Hier können Sie die aktuelle Vereinbarung nach §77 SGB VIII aus dem Jahr 2013 einsehen.