IZL und Leistungsmodule

Hilfe nach Maß - ergänzende Leistungsmodule

Im Rahmen der stationären Kinder- und Jugendhilfe nach §34 und 35a SGB VIII und auf der Grundlage des Rahmenvertrages 2007 in Baden-Württemberg nach §78f SGB VIII hat die Marienpflege  mehrere "Leistungsmodule individueller Zusatzleistungen" entwickelt. Die Module orientieren sich an dem aus der besonderen Lebenslage ergebenden besonderem Hilfebedarf. Sie stellen ein Hilfepaket zusammen, das Kindern und Jugendlichen mit vergleichbarem Hilfebedarf dient. Voraussetzung für die modulare Leistungserbringung ist eine stationäre Aufnahme in unserer Einrichtung. Gemäß §10 SGB VIII ist im Vorfeld aller Maßnahmen generell zu prüfen, ob andere Leistungsträger vorrangig leistungspflichtig sind.

Die Module wurden teilweise in enger Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychotherapie und -psychiatrie der unmittelbar benachbarten St. Anna-Virngrundklinik entwickelt.

"IZL" sind individuelle Zusatzleistungen

Bei besonderem Förder- oder Betreuungsbedarf können im Hilfeplangespräch individuelle Zusatzleistungen vereinbart werden. Diese sind in Anlage 3 des baden-württembergischen Rahmenvertrages geregelt.

Fachlich können verschiedene Bereiche damit abgedeckt werden:

  • Individuelle therapeutische, heilpädagogische, psychologische und sozialpädagogische Zusatzleistungen
  • Individuelle Zusatzleistungen der Eltern- oder Familienarbeit und der Familientherapie nach allgemein anerkannten Verfahren und Konzepten
  • Individuelle Zusatzleistungen zur Unterstützung der schulischen Förderung, der Berufsfindung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Beschäftigung

Details in den Downloads rechts.

Leistungsmodule im Heim

Als erste Jugendhilfeeinrichtung in Baden-Württemberg hat die Marienpflege 2007 im damals neuen Rahmenvertrag fünf Leistungsmodule verhandelt. 2013 kamen 2 Module hinzu, Modul 1 wurde aufgrund der mehrjährigen Erfahrung differenziert.

  • Modul 1 A: Qualifizierte Eltern- und Familienarbeit:
    Modul 1 B: Systemische Familienkooperation
  • Modul 2: Essstörungen
  • Modul 3: Kommunikationsstörungen
  • Modul 4: Kleinkind (Vormittagsbetreuung)
  • Modul 5: Sozialintegratives Training
  • Modul 6: Schul(h)auszeit
  • Modul 7: Bindungspädagogik

Details finden Sie in der PDF-Datei unten bei Punkt 9.

Übersicht zu allen aktuellen Leistungen und Entgelten

In dem PDF finden Sie sämtliche aktuellen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. 

Die für die Hilfeleistung entstehenden Kosten verrechnen wir i.d.R. mit dem Jugendamt. Die Eltern müssen sich - je nach Hilfeart, Einkommen und Vermögen - aufgrund der gesetzlichen Regelungen des SGB VIII daran beteiligen.