Unsere Mitarbeitervertretung
Unsere Mitarbeitervertretung
Am 18. März 2026 wurde die neue Mitarbeitervertretung für vier Jahre gewählt:
Andreas Moninger (Vorsitzender)
Sandra Weingartner (stellv. Vorsitzender)
Andrea Günther (Schriftführer)
Daniela Vogler (stellv. Schriftführer)
Albrecht Haug
Simon Hirsch
Betina Klopfer
Veit Tahler
Johannes Ziegler
Telefondurchwahl der MAV ist die 399.
Das Büro der MAV ist im Obergeschoss des Klostergebäudes, Klingel und Zugang von der Straßenseite.
Die MAV ist erreichbar über mav(at)marienpflege.de oder über ihr Postfach an der Pforte.
Was ist eigentlich eine Mitarbeitervertretung (MAV)?
In Betrieben gibt es Betriebsräte. Ihre Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz.
In staatlichen Behörden, kommunalen Verwaltungen oder öffentlichen Schulen gibt es Personalräte. Deren Rechte gründen sich auf die Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder.
Doch diese Gesetze gelten nicht für Kirchen, ihr Einrichtungen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Diese Sonderstellung ist im Grundgesetz in Art. 140 verankert. Die katholische Kirche hat dafür die „MAVO“, die „Mitarbeitervertretungsordnung“ erlassen. Dieses Bestimmungswerk ist im Wesentlichen den Personalvertretungsgesetzen nachgebaut. Daher haben Mitarbeitervertreter und –vertreterinnen in etwa ähnliche Rechte und Pflichten wie Personalvertreter.


