Unsere Mitarbeitervertretung
Am 23. März 2022 wurde die neue Mitarbeitervertretung für vier Jahre gewählt:
Veit Thaler (Vorsitzender)
Albrecht Haug (stellv. Vorsitzender)
Harald Knecht (Schriftführer)
Wolfgang Adelsberger
Sarah Kraus
Andreas Moninger
Ursula Saretzki
Matthias Seitzer
Sandra Weingartner
Telefondurchwahl der MAV ist die 399.
Das Büro der MAV ist im Obergeschos des Klostergebäudes, Klingel und Zugang von der Strassenseite.
Die MAV ist auch erreichbar über mav(at)marienpflege.de oder über ihr Postfach an der Pforte.
Was ist eigentlich eine Mitarbeitervertretung (MAV)?
In Betrieben gibt es Betriebsräte. Ihre Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz.
In staatlichen Behörden, kommunalen Verwaltungen oder öffentlichen Schulen gibt es Personalräte. Deren Rechte gründen sich auf die Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder.
Doch diese Gesetze gelten nicht für Kirchen, ihr Einrichtungen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Diese Sonderstellung ist im Grundgesetz in Art. 140 verankert. Die katholische Kirche hat dafür die „MAVO“, die „Mitarbeitervertretungsordnung“ erlassen. Dieses Bestimmungswerk ist im Wesentlichen den Personalvertretungsgesetzen nachgebaut. Daher haben Mitarbeitervertreter und –vertreterinnen in etwa ähnliche Rechte und Pflichten wie Personalvertreter.