Spenden für das Kinderdorf

Ihre Spende kommt an!

Im und um das Kinderdorf leben zur Zeit etwa 100 Kinder und Jugendliche. Sie kamen aus schwierigen Lebens- und Familiensituationen zu uns, und in der Regel erst dann, wenn andere Hilfesystem nicht mehr helfen konnten.

Mit Ihrer Zuwendung ermöglichen Sie manche Förderung, Anschaffung oder Erlebnis für die Kinder und Jugendlichen, die sie sonst nicht erhalten würden.

Eigentlich reicht bei Spenden bis 200 Euro der Überweisungbeleg für die Steuererklärung; weil die meisten Spender es aber so wünschen, senden wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung, wenn Sie auf der (ersten) Überweisung Ihre vollständige Anschrift vermerken.

Wenn Sie bereits in unserem Freundeskreis sind, erhalten Sie auch nach jeder Spende eine Bescheinigung. Sie können aber auch eine Jahresbescheinigung absprechen, die unaufgefordert im Februar des nächsten Jahr zu Ihnen kommt und das ganze zurückliegende Jahr zusammenfaßt. Das spart Geld und Arbeit in der Spendenverwaltung. Das Freundeskreisheft erhalten Sie unabhängig davon viermal jährlich, wenn Sie es wünschen.

Auszug aus dem aktuellen "Freistellungsbescheid" des Finanzamtes

Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungs­bescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Aalen, StNr. 50073/50132 vom 15.12.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und zur Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung verwendet wird.

Unsere Spendenkonten

Kreissparkasse Ostalb  IBAN
DE06 6145 0050 0110 6000 53
BIC:   OASPDE6AXXX

alternativ: VR-Bank Ellwangen
DE17 6149 1010 0200 2000 03
BIC:   GENODES1ELL

Sie möchten per Paypal spenden?

Spenden aus dem Ausland bitte auf dieses Konto:

DE06 6145 0050 0110 6000 53
BIC:   OASPDE6AXXX

Spenden oder Zustiften?

Als gemeinnützige Stiftung dürfen wir Spenden entgegennehmen und müssen sie nachweislich für bestimmte satzungsgemäße Zwecke und zeitnah (bis Ende des folgenden Kalenderjahres) verwenden.

Sie können aber auch durch eine direkte Zustiftung in die Stiftung Marienpflege nachhaltig helfen. Eigentlich reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Überweisung vermerken: "Vermögensstock" oder "Zustiftung". Dann wissen wir und das Finanzamt, dass Ihre Spende nicht zeitnah und satzungsgemäß ausgegeben, sondern dem Stiftungsvermögen zugeführt wird. Nur die auflaufenden Guthabenzinsen werden jährlich für die Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und Familien verwendet. Und auf Ihrer Zuwendungsbestätigung vermerken wir dann, dass es sich um eine Zustiftung handelte.

Weitere Infos zum Thema "Stiften"