
Ihre Spende kommt an!
Im und um das Kinderdorf leben zur Zeit etwa 100 Kinder und Jugendliche. Sie kamen aus schwierigen Lebens- und Familiensituationen zu uns, und in der Regel erst dann, wenn andere Hilfesystem nicht mehr helfen konnten.
Mit Ihrer Zuwendung ermöglichen Sie manche Förderung, Anschaffung oder Erlebnis für die Kinder und Jugendlichen, die sie sonst nicht erhalten würden.
Eigentlich reicht bei Spenden bis 200 Euro der Überweisungbeleg für die Steuererklärung; weil die meisten Spender es aber so wünschen, senden wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung, wenn Sie auf der (ersten) Überweisung Ihre vollständige Anschrift vermerken.
Wenn Sie bereits in unserem Freundeskreis sind, erhalten Sie auch nach jeder Spende eine Bescheinigung. Sie können aber auch eine Jahresbescheinigung absprechen, die unaufgefordert im Februar des nächsten Jahr zu Ihnen kommt und das ganze zurückliegende Jahr zusammenfaßt. Das spart Geld und Arbeit in der Spendenverwaltung. Das Freundeskreisheft erhalten Sie unabhängig davon viermal jährlich, wenn Sie es wünschen.
Auszug aus dem aktuellen "Freistellungsbescheid" des Finanzamtes
Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Aalen, StNr. 50073/50132 vom 15.12.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und zur Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung verwendet wird.