Kinderschutzeinrichtung

Unser Schutzauftrag

…ergibt sich aus unserem Selbstverständnis allen uns anvertrauten Menschen ein sicheres und entwicklungsförderndes Umfeld zu bieten.

Gleichwohl ist der Schutzauftrag mehrfach gesetzlich und kirchenrechtlich verankert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar” (Art.1 GG). Dies ist der zentrale Leitgedanke: Aufmerksam sein, Gefährdungen für das Wohl der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen und aktiv handeln. Die Rechte junger Menschen und deren Schutz vor Gewalt werden sowohl durch die UN-Kinder-Rechtskonvention (u. a. durch das Recht auf Unversehrtheit, Recht auf gewaltfreie Erziehung) als auch durch das Sozialgesetzbuch VIII geregelt.

Kindeswohlgefährdende Erscheinungsformen sind neben sexualisierter, seelischer und körperlicher Gewalt auch körperliche, seelische, kognitive und emotionale Vernachlässigung sowie der Entzug von Chancen.

Die Präventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart umfasst eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen an die kirchlichen Organisationen und an die kirchlichen Mitarbeiter*innen zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch von minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen sowie Handlungsabläufe und Ansprechpersonen.

Die gesetzlichen Grundlagen, unsere Leistungsbeschreibungen, der christliche Auftrag und damit auch die Präventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie unser Selbstverständnis und unsere Grundhaltung, Gewalt jeglicher Ausformung machtvoll entgegenzutreten, sind das Fundament unseres pädagogischen Handelns. Da die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen häufig in belastenden Lebenssituationen aufgewachsen sind und ihre Erlebnisse, Gefühle und Bedürfnisse häufig (noch) nicht verbalisieren können, ist es erforderlich, ein besonderes Augenmerk auf Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu legen und entsprechend professionell zu handeln.

 

Verbindliches Kinderschutzkonzept

Es ist uns ein zentrales Anliegen, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und angstfreies Umfeld und (zweites) Zuhause zu bieten. Dazu braucht es einen Ort des Schutzes, klare Regeln und Kultur der Achtsamkeit, also strukturelle, organisatorische und personelle Elemente. 

Bei uns sollen sich junge Menschen als angenommen erleben können und sicher fühlen. Gerade unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch Erwachsene haben meist Erfahrungen mit Grenzverletzungen und (z.T. sexualisierter) Gewalt in der Vergangenheit erlebt. Daher ist es nicht nur unsere Aufgabe, die uns Anvertrauten bei der Heilung ihrer alten Wunden zu unterstützen, sondern auch alles dafür zu tun, dass es nicht nochmal zu solchen Erfahrungen kommt.

Gewalt kann leider in allen Zusammenhängen stattfinden: In Betreuungseinrichtungen, Schulen oder Familien. Wir haben ein eigenes Kinderschutzkonzept in der Marienpflege, mit klaren Regeln und vielen Präventionsanteilen, damit es erst gar nicht so weit kommt. Wir unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielfältiger Weise, ihren Auftrag in der benötigten Nähe und der gebotenen Distanz professionell wahrzunehmen. Und wir haben abgestimmte Verfahren zur Krisenintervention, zum Vorgehen beim Aufkommen von Verdachtsmomenten übergriffigen Verhaltens bis hin zum Meldewesen zu Polizei, Jugendämtern, Heimaufsicht oder der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Vor diesem Hintergrund sind unser Präventionskonzept, das sexualpädagogische Konzept, die strukturierte Beteiligung von jungen Menschen sowie Mitarbeitenden ebenso wesentlich für einen offenen Umgang miteinander als auch die Verfahren im Rahmen des Einstellungsprozesses, in dem (sexualisierte) Gewalt und Kindeswohlgefährdung bereits thematisiert werden. Durch standardisierte Verfahrenswege im Verdachtsfall wird für die Mitarbeitenden und Leitungskräfte Handlungssicherheit hergestellt. Mit der Grundhaltung nach innen und außen sensibel und transparent mit Verdachtsmomenten umzugehen und gleichzeitig jeder Form von (sexualisierter) Gewalt deutlich entgegenzutreten, gilt dieses Schutzkonzept als Orientierung, Hilfestellung und als verbindliche Handlungsanleitung für alle in der Marienpflege tätigen Personen.

Prävention

Das Kinderschutzkonzept besteht wesentlich aus Präventionsanteilen. Es werden Maßnahmen umgesetzt, die darauf ausgelegt sind, die Ursachen von (sexuellen) Übergriffen zu verhindern (= Primärprävention) und damit die Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Grenzverletzung zu vermindern. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie bei Verdachtsmomenten oder passierten Grenzverletzungen schlimmere Folgen vermieden werden (= Sekundärprävention). Es ist geregelt, wie eine nachhaltige Aufarbeitung von nachgewiesenen Übergriffen in unserer Einrichtung von statten geht (= Tertiärprävention). Wenn sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als falsch herausstellt, so ist alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.

Unser Schutzkonzept dient dazu, einen sensiblen, reflektierten und offenen Umgang mit dem Thema (sexualisierte) Gewalt zu fördern, die Rechte der uns anvertrauten jungen Menschen zu stärken und uns für die Unversehrtheit der jungen Menschen einzusetzen. Die Wirksamkeit von Schutzkonzepten ist immer abhängig davon, dass ein offener und angstfreier Umgang mit dem Thema Sexualität (auch sexualisierte Gewalt) von Leitungskräften, Mitarbeitenden und jungen Menschen gelebt wird.

 

Wieso Kinderschutz?

Der Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen ist davon abhängig, wie Prävention gelingt und ob ein offener Umgang mit Sexualität, Partizipation, aber auch (sexualisierter) Gewalt und Grenzverletzung gelebt wird.

Unser Selbstverständnis für das Kinderschutzkonzept beruht auf drei wesentlichen Säulen:

1. Die Paragrafen 1, Abs. 3 sowie 8a, Abs. 4 SGB VIII regeln gesetzlich die Anforderung, den Schutz von jungen Menschen sicherzustellen, sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen sowie entsprechende Verfahrenswege in der Einrichutng zu organisieren.

2. Unser Selbstverständnis als Einrichtung in katholischer Trägerschaft stellt den verantwortlichen Umgang mit und den Schutz von jungen Menschen sehr hoch. Wir regeln dies in unserem Präventions- und Gewaltschutzkonzept.

3. Aufgaben und Pflichten von Jugendhilfeeinrichtungen in katholischer Trägerschaft sind auch in der Präventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Schutz junger Menschen beschrieben.