Aufsichtsrat

Was macht ein Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat verantwortet v.a. die Auswahl, Einsetzung, laufende Beratung und Überwachung des Vorstandes bei seinen Geschäftsführungsaufgaben. Dies geschieht vor allem bei der jährlichen Beratung und Genehmigung des Wirtschaftsplans, der Bestellung des Wirtschaftsprüfers und Festlegung des Prüfungsauftrags, der Festlegung der Jahresrechnung und der Entlastung des Vorstands.

Dazu ist auch ein umfassendes Wissen über die vielen verschiedenen Leistungsangebote der Marienpflege, die konzeptionellen Ziele, die benötigten Professionen und Haltungen wichtig.

Zu den Kernaufgaben eines Aufsichtsrates gehören auch Satzungsänderungen, Zustimmung zu Kauf und Verkauf größerer Vermögenswerte, Vergaben oder Verträge sowie Entscheidungen über den Abschluss von Gesellschaftsverträgen, Beteiligungs- und Unternehmensverträgen.

Dreimal oder viermal jährlich finden mehrstündige Sitzungen des Aufsichtsrates statt, in der Regel unter Beteiligung des Vorstandes.
Zwischen diesen Sitzungen informiert der Vorstand aktiv oder auf Nachfrage über den Sachstand einzelner Leistungsfelder oder Projekte oder auch über aktuelle Veränderungen.

Laut Satzung hat die Marienpflege einen Aufsichtsrat mit sehr weiten Befugnissen, ein sogenanntes "unabhängiges Kontrollorgan".  Gerade die fachliche und persönliche Erfahrung und Bandbreite der Aufsichtsrätinnen und -räte trägt zu einer verantworltichen Wahrnehmung dieses Ehrenamtes bei.

Unser aktueller Aufsichtsrat:

Dank an Wolfgang Kuhn und Pfr.Anton Eßwein

2020 haben wir zwei langjährige und verdiente Mitglieder des Aufsichtsrates verabschiedet. Die Würdigung und der Dank sind hier zu finden.

Träger und Rechtsform

Das „Kinder- und Jugenddorf Marienpflege Ellwangen“ ist eine kirchliche Stiftung privaten Rechts. Organe sind der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die Stiftungsaufsicht übt der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart über das Bischöfliche Ordinariat in Rottenburg aus. Wir sind dem Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart angeschlossen.

Aus der aktuellen Satzung (2014)

§1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr der Stiftung

(1) Die Stiftung führt den Namen „Kinder- und Jugenddorf Marienpflege".

(2) Sie ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts. Sie ist juristische Person aufgrund der Entschließung des Königs von Württemberg vom 27. Oktober 1864 (Regierungsblatt Seite 172).

(3) Der Sitz der Stiftung ist Ellwangen (Jagst).

(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck und christlicher Charakter der Stiftung, Gemeinnützigkeit

(1) Zweck der Stiftung ist die Erziehung, Bildung und Pflege junger Menschen, die in ihrer Entwicklung gefährdet, verzögert oder gestört sind, um eine Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gewährleisten. Die Stiftung dient mit diesem Zweck der kirchlich-karitativen Ausrichtung.

(2) Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Stiftung alle dafür dienlichen Einrichtungen unterhalten. Sie kann dafür auch eigene Rechtsträger gründen und sich an solchen beteiligen.

(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5) Die Stiftung Kinder- und Jugenddorf Marienpflege wurde als Kinderrettungsanstalt aus christlicher Liebestätigkeit gegründet. Der katholisch-kirchliche Charakter der Stiftung ist zu wahren.

Satzung der Marienpflege

Sie können die gesamte aktuelle Satzung hier als PDF-Datei downloaden.