Was macht ein Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat verantwortet v.a. die Auswahl, Einsetzung, laufende Beratung und Überwachung des Vorstandes bei seinen Geschäftsführungsaufgaben. Dies geschieht vor allem bei der jährlichen Beratung und Genehmigung des Wirtschaftsplans, der Bestellung des Wirtschaftsprüfers und Festlegung des Prüfungsauftrags, der Festlegung der Jahresrechnung und der Entlastung des Vorstands.
Dazu ist auch ein umfassendes Wissen über die vielen verschiedenen Leistungsangebote der Marienpflege, die konzeptionellen Ziele, die benötigten Professionen und Haltungen wichtig.
Zu den Kernaufgaben eines Aufsichtsrates gehören auch Satzungsänderungen, Zustimmung zu Kauf und Verkauf größerer Vermögenswerte, Vergaben oder Verträge sowie Entscheidungen über den Abschluss von Gesellschaftsverträgen, Beteiligungs- und Unternehmensverträgen.
Dreimal oder viermal jährlich finden mehrstündige Sitzungen des Aufsichtsrates statt, in der Regel unter Beteiligung des Vorstandes.
Zwischen diesen Sitzungen informiert der Vorstand aktiv oder auf Nachfrage über den Sachstand einzelner Leistungsfelder oder Projekte oder auch über aktuelle Veränderungen.
Laut Satzung hat die Marienpflege einen Aufsichtsrat mit sehr weiten Befugnissen, ein sogenanntes "unabhängiges Kontrollorgan". Gerade die fachliche und persönliche Erfahrung und Bandbreite der Aufsichtsrätinnen und -räte trägt zu einer verantworltichen Wahrnehmung dieses Ehrenamtes bei.