Hinweisgeberschutz

Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die sog. Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments) wird im deutschen Recht durch das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt. Am 16.12.2022 hat der Bundestag das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ beschlossen, kurz "Hinweisgeberschutzgesetz". Arbeitgeber mit bis zu 249 Beschäftigten sind zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet.

Rechtsanwalt Cornelius Matutis steht als unsere interne Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds. Sie haben die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

  1. Nutzung des Formulars auf der Website anwaltliche-meldestelle.de
  2. Kontakt per E-Mail an hinweis@anwaltliche-meldestelle.de 
  3. Telefon 0331 813284-73 oder nach Terminvereinbarung persönlich.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur internen Meldestelle sowie auch zu neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website unserer internen Meldestelle: anwaltliche-meldestelle.de.

Wir möchten betonen, dass die Einführung der internen Meldestelle ein weiterer Schritt ist, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Meldestelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen.

Externe Meldestelle: Bundesamt für Justiz