- In Familien können Situationen entstehen, die eine sofortige Herausnahme des Kindes bzw. Jugendlichen aus seiner Familie erfordern, weil das Kindeswohl gefährdet ist.
- Kinder und Jugendliche wenden sich an eine Vertrauensperson und sagen, warum sie nicht mehr nach Hause wollen oder können.
- Kinder und Jugendliche werden irgendwo aufgegriffen.
- Minderjährige Flüchtlinge reisen ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer erwachsener Sorgeberechtigter ein (UMF).
Für diese Situationen hält die Marienpflege in einer Kinderdorfgruppe zwei Plätze vor, um im Bedarfsfall eine qualifizierte Inobhutnahme anbieten zu können. Hier werden insbesondere jüngere Kinder und Mädchen aufgenommen.
Weitere Notfall-Plätze bieten wir in unserer Wohngruppe Wolfgangsklinge.
Inobhutnahme bietet
- Altersentsprechende ansprechende Unterbringung vom Kleinkind bis zum Jugendlichen
- Klar strukturierten Alltag
- Pädagogisches Personal auch in den Nächten
- Förderung und Forderung des Kindes bzw. Jugendlichen
- Beratung des Kindes/Jugendlichen und, wenn möglich, wichtiger Bezugspersonen
- Regelung aktueller Fragen zu Schule und Ausbildung
- Wenn gewünscht, begleiten wir das Kind/den Jugendlichen zu Gesprächen mit dem Jugendamt, den Eltern, Behörden
- Möglichkeiten zur Ruhe und Distanz nach der aktuellen Krisensituation
- Gespräche, um die Situation zu reflektieren und realistische Perspektiven zu entwickeln
- Versorgung bei Krankheit und Verletzung
- Information über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen und den eventuellen Förderbedarf an das Jugendamt
Inobhutnahme - eine Teamleistung
Zur Sicherstellung einer qualifizierten Inobhutnahme arbeiten im Team der Wohngruppe vier bis sieben ausgebildete Pädagogen/Pädagoginnen (Erzieher, Jugend- und Heimerzieher, Sozial- und Heilpädagogen) zusammen.
In Kooperation mit dem Fachdienst versuchen sie gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen, den Eltern und dem Jugendamt die Krise in positiver Atmosphäre zu meistern.
Fortbildung und Supervision der Teammitglieder dienen dabei der Weiterentwicklung und Reflexion.
So erhalten Sie Hilfe
Das Kind bzw. der Jugendliche oder die Eltern wenden sich
- direkt an das örtliche Jugendamt
- an die Polizei
- direkt an uns.
Wir klären dann ab, ob eine Inobhutnahme möglich ist.
Von der Inobhutnahme sind sowohl gewalttätige als auch unter Drogen oder unter Alkohol stehende Kinder bzw. Jugendliche ausgeschlossen.