Leistungsangebot im Heimbereich

Leistungsangebot in den Kinderdorfgruppen und den dezentralen Wohngruppen

Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten wird der gesetzliche Auftrag umgesetzt und die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt.

Die stationäre Erziehungshilfe innerhalb des Kinder- und Jugendhilfezentrums Marien-pflege fördert die Entwicklung des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen durch eine Verbindung von

  • Alltagserleben
  • pädagogischer Arbeit und
  • heilpädagogisch-therapeutischen Angeboten

Auf der Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplanes bestehen folgende Optionen:

  • die Rückkehr des jungen Menschen in die Familie oder
  • die Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie oder
  • eine auf längere Zeit angelegter Lebensform oder
  • zur Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.

Ziel ist es, während dieser Zeiträume die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie zu verbessern. Dies schließt schulische und berufsbegleitende Hilfen ein.

Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die Zielsetzungen der Maßnahmen nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden. Diese münden, entsprechend unserer Konzeption, in Erziehungszielen und Aufträgen für die Umsetzung im Regelangebot sowie die evtl. im Rahmen des Hilfebedarfs vereinbarten individuellen Zusatzleistungen.

Mit diesem Auftrag verbinden sich insbesondere folgende Ziele:

  • Neustrukturierung des Alltages der jungen Menschen
  • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
  • Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung. Abbau und Vermeidung von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht, etc.)
  • Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen, Entfaltung der Persönlichkeit
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Förderung des familiären Umfeldes und seiner Erziehungsbedingungen durch Eltern- und Familienarbeit
  • Erhalt und Entwicklung wichtiger und förderlicher Bezüge außerhalb der Familie
  • schulische und/oder berufliche Integration, soziale Integration im Gemeinwesen

Leistungsmodule im Heim

Als erste Jugendhilfeeinrichtung in Baden-Württemberg hat die Marienpflege 2007 fünf Leistungsmodule verhandelt. 2013 und 2023 kamen weitere Module hinzu. Rechtsgrundlage ist die Zusammenfassung von individuellen Zusatzleistungen zu einem Modul.

  • Modul 1 A: Qualifizierte Eltern- und Familienarbeit
  • Modul 1 B: Systemische Familienkooperation
  • Modul 1 C: Multifamilienarbeit
  • Modul 2: Essstörungen
  • Modul 3: Kommunikations- und Beziehungsstörungen
  • Modul 4: Vormittagsbetreuung (z.B. Kleinkinder, Schulabsentismus)
  • Modul 5: Sozialintegratives Training
  • Modul 6: Tiergestützte Intervention
  • Modul 7: Bindungspädagogik

Details finden Sie in der unten stehenden PDF-Datei in Punkt 8.

Übersicht zu allen aktuellen Leistungen und Entgelten

In dem PDF finden Sie sämtliche aktuellen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. 

Die für die Hilfeleistung entstehenden Kosten verrechnen wir i.d.R. mit dem Jugendamt. Die Eltern müssen sich - je nach Hilfeart, Einkommen und Vermögen - aufgrund der gesetzlichen Regelungen des SGB VIII daran beteiligen.