Jugendhilfe nach SGB VIII
Das Kinder- und Jugenddorf Marienpflege ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII und hat mit dem kommunalen Jugendamt (Ostalbkreis), der Stadt Ellwangen, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS in Stuttgart) diverse Leistungs- und Entgeltvereinbarungen geschlossen:
- Vereinbarung zum Schutz des Kindeswohls nach §8a SGB VIII und zur Prüfung der Eignung von Mitarbeitern nach §72a SGB VIII
- Kindergarten und Kinderkrippe nach den §§26ff SGB VIII und den entsprechenden Landesregelungen
- Erziehungsberatung nach §28 SGB VIII
- Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII
- Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer nach §30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII
- Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII
- Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII
- Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in teilstationären oder stationären Einrichtungen nach § 35a SGB VIII
- Inobhutnahme nach §42 SGB VIII
- Diverse Betriebserlaubnisse nach §45 SGB VIII
- Nach landesrechtlichen Regelungen seit 1926 Betrieb einer "Hilfsschule", heute Sonderschule: Schule für Erziehungshilfe mit Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule und Förderschule, Schulkindergarten und der Klinik-Schule, eine Schule für Kinder in längerer Krankenhausbehandlung in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie der unmittelbar benachbarten St. Anna-Virngrundklinik